Das im Herbst im Alibri Verlag erschienene religionskritische Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" wird nach einer Entscheidung der Bundesprüfstelle nicht indiziert, da das Buch als nicht jugendgefährdend anzusehen sei. Damit wurde der Indizierungsantrag des Bundesfamilienministeriums zurückgewiesen, das unterstellt hatte, das Buch sei „geeignet, Kinder und Jugendliche sozial-ethisch zu desorientieren".
„Alles andere als ein Freispruch wäre ein Skandal gewesen!", sagte Autor Michael Schmidt-Salomon nach der Urteilsverkündung. „Eine offene Gesellschaft kann es sich nicht leisten, religiöse Gefühle unter Denkmal-Schutz zu stellen. Dies würde zu einer gefährlichen Unterhöhlung der Streitkultur der Aufklärung führen."
Illustrator Helge Nyncke wertete den Urteilsspruch als „Sieg des gesunden Menschenverstandes über das religiöse Scheuklappendenken": „Ich bin sehr erleichtert - jetzt darf endlich ganz offiziell in unseren Kinderbüchern auch über Religion wieder nachgedacht und gelacht werden."
Gunnar Schedel, Leiter des Alibri Verlags, richtet den Blick bereits nach vorn: „Jetzt erteile ich erstmal den Auftrag zum Druck der vierten Auflage", meinte er unmittelbar nach der Verhandlung, „und heute Abend geh ich ins Hannebambel und gönn mir nach all dem Stress ein gemütliches Weißbier".
Das „Ferkelbuch" hat sich seit Anfang Oktober 2007 über 12.000 Mal verkauft. Mit der Auslieferung der vierten Auflage ist Ende des Monats zu rechnen.
Brauchen Sie noch ein Ostergeschenk, z. B. das Buch "Wo bitte geht's zu Gott?, fragte das kleine Ferkel. Ein Buch für alle, die sich nichts vormachen lassen" von Michael Schmidt-Salomon? Wenden Sie sich an den Humanitasverlag 0231-527248 oder www.humanitas-verlag.de bzw. mail@humanitas-verlag.de
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Was ist eigentlich humanistische Lebenskunde? Infos hier...
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gibt es Infos der ZDF-Wiso-Redaktion zur Patientenverfügung.
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In der Bundesrepublik Deutschland muss der Austritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden. In NRW beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort.
Wer aus der Kirche austreten möchte, muss zu seinem Amtsgericht gehen, weist sich dort aus mit gültigem Reisepass oder Ausweis und erklärt den Austritt durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung.Verheiratete oder Geschiedene benötigen zusätzlich das Familienstammbuch.
Im Interesse einer klaren Willenserklärung und um Missverständnisse zu vermeiden sollte die Austrittserklärung keine Begründung enthalten. In NRW wird seit 2006 eine Kirchenaustrittsgebühr in Höhe von € 30 fällig, *die der Humanistische Verband NRW bei gleichzeitigem Eintritt auf die Beitragszahlung anrechnet*. Die Behörde stellt dann eine Bescheinigung über den Austritt aus.
Um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, muss anschließend die Lohnsteuerkarte entsprechend berichtigt werden. Dies geschieht durch die Behörde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Die Bescheinigung über den Austritt sollte gut aufgehoben werden, denn es ist schon vorgekommen, dass ein Kirchenaustritt Jahre oder Jahrzehnte später angezweifelt worden ist. So wie die Verhältnisse in Deutschland leider sind, bleibt jemand, der einmal als Kirchenmitglied geführt worden ist, sein Leben lang beweispflichtig, dass er kein Kirchenmitglied mehr ist.