Aktuell: Unter http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625,00.html gibt es Infos der ZDF-Wiso-Redaktion zur Patientenverfügung.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat einen Zehn-Punkte-Leitfaden zu Patientenverfügungen entwickelt. Ziel ist es, Vorsorgewillige ebenso wie Ärzte, Betreuer und Pflegende umfassend darüber zu informieren, worauf es beim Erstellen, Interpretieren und Ausführen einer Patientenverfügung ankommt und wo die häufigsten Probleme liegen. Damit möchte der HVD bestehende Unsicherheiten ausräumen und zur Qualitätsprüfung von Patientenverfügungen beitragen. Der Humanistische Verband kann als Beratungs- und Hinterlegungsstelle für mehr als 12.000 Patientenverfügungen auf eine über 15-jährige Erfahrung zurückgreifen.
Vom Gesetzgeber fordert der HVD nun eine praxistaugliche Rahmenregelung, die die bestehende Rechtslage gesetzlich verankert. Damit wendet sich der HVD gegen politische Bestrebungen, die sog.
Reichweite von Patientenverfügungen lediglich auf tödlich verlaufende Krankheiten beschränken zu wollen. In jedem Fall sollte das Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsmacht der Patienten gestärkt werden. Dies schließt eine Regelüberprüfung durch ein Gericht aus.
Markenzeichen des Humanistischen Verbandes ist es, Vorsorgewillige beim Abfassen einer individuell-konkreten Patientenverfügung zu unterstützen. Wozu dient eine Patientenverfügung? Was passiert, wenn ich keine Vorsorge treffe? Welche Minimalstandards sollte eine Patientenverfügung enthalten und bei welchen Formulierungen ist Vorsicht geboten? Welche Modelle von Patientenverfügungen gibt es und wo kann ich mich fachkundig beraten lassen? – All diese Fragen werden in dem fünfseitigen Leitfaden ausführlich und differenziert beantwortet.
Der Zehn-Punkte-Leitfaden steht unter http://www.hvd-nrw.de/patientenverfuegung/10StandardsNRWFaltblatt.pdf zum Download zur Verfügung. Gerne schicken wir Interessierten ein Exemplar per Post zu (bitte frankierten Rückumschlag beilegen): Humanistischer Verband NRW, Küpferstr. 1, 44135 Dortmund.
Weitere Informationen unter www.patientenverfuegung.de
------------------------------------------------------------------- PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER ------------------------------------------------------------------- << MEHRHEIT FÜR UNBESCHRÄNKTE PATIENTENVERFÜGUNG Berlin - Im Bundestag zeichnet sich quer durch die Fraktionen eine Mehrheit für eine unbeschränkte Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ab. In der ersten Grundsatzdebatte des Parlaments zu der seit Jahren umstrittenen Gewissensfrage unterstützten zahlreiche Vertreter von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei am Donnerstag einen entsprechenden Antrag des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker. Der Gegenantrag des stellvertretenden Unions-Fraktionschefs Wolfgang Bosbach, der einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nur bei unumkehrbar tödlichem Krankheitsverlauf erlaubt, fand über die Parteigrenzen hinweg weniger Anhänger. Einige der insgesamt 30 Redner zogen in Zweifel, ob eine Gesetzesregelung überhaupt notwendig sei. Stünker und Bosbach betonten dagegen zum Auftakt der dreieinhalbstündigen Debatte vor mäßig gefüllten Rängen, eine klare Vorgabe sei dringend nötig. ... Nach Stünkers Gesetzesantrag soll eine Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unbegrenzt gelten. "Im Mittelpunkt steht das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten", unterstrich der SPD-Politiker. Deshalb sei es unerheblich, ob die Krankheit schon unumkehrbar einen tödlichen Verlauf genommen habe. Eine so genannte Reichweitenbegrenzung, wie sie Bosbach fordert, widerspreche geltendem Recht. Der Staat dürfe das Leben nie gegen den Willen des Betroffenen schützen, ansonsten müsse auch Selbstmord unter Strafe gestellt werden. Die Patientenverfügung stoße nur dort an Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt würden. Justizministerin Brigitte Zypries warnte, bevor ein Gesetz mit einer Reichweitenbegrenzung beschlossen werde, solle es aus ihrer Sicht lieber gar keine Regelung geben. Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, eine Zypries-Vorgängerin, betonte, nur eine unbeschränkte Verbindlichkeit bringe Klarheit. Angehörige und Ärzte müssten vor einer Situation bewahrt werden, in der um juristische Fragen gestritten werde. "Ich will doch nicht einen Anwalt am Krankenbett haben." Ähnlich äußerten sich die übrigen FDP-Redner sowie die meisten von SPD und Grünen. UNTERSTÜTZUNG FÜR BOSBACH-ANTRAG VOR ALLEM AUS DER UNION Bosbach bekräftigte dagegen sein Plädoyer für eine begrenzte Verbindlichkeit. So müssten der aktuelle Wille des Patienten und die konkrete Krankheit berücksichtigt werden. Schrankenlosigkeit berge erhebliche Risiken. "Menschen, deren Leben entgegen einem früheren Beschluss gerettet wurde, sind damit im Nachhinein oft sehr einverstanden." Eine begrenzte Gültigkeit sei nicht nur verfassungsrechtlich möglich, sondern diene auch dem Wohle des Patienten. "Deshalb sagen wir: Im Zweifel für das Leben." Der CDU-Politiker Jürgen Gehb verwies darauf, dass Staat und Medizin bereits heute vielfach in das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers eingriffen ... etwa im Erbrecht oder auch bei Selbstmördern, wenn beispielsweise Feuerwehrleute mit einem Sprungtuch versuchten, den Lebensmüden vor einem Sturz in den Tod zu bewahren. Auch der SPD-Politiker Rene Röspel warb für eine beschränkte Verbindlichkeit. ... Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, warnte ebenfalls vor einer Überschätzung der Patientenverfügungen. Wenn Menschen sich nicht mehr äußern könnten, helfe auch eine gesetzliche Regelung nicht weiter, sagte Huber im Deutschlandfunk. Die Koalition strebt eine Novelle bis zum Ende der Wahlperiode 2009 an. Die Spitzen von Union und SPD wollen ihre Abgeordneten dafür vom üblichen Fraktionszwang freistellen. >> Quelle und mehr: Köllner Stadtanzeiger http://www.ksta.de/html/artikel/1175146556952.shtml ------------------------- << D: BISCHÖFE FÜR STRENGE PATIENTENVERFÜGUNGEN Die Deutsche Bischofskonferenz plädiert für strenge rechtliche und formale Anforderungen an Patientenverfügungen. Keinesfalls dürfe die Einstellung lebensnotwendiger Behandlungen bei Patienten im Wachkoma und Menschen mit schwerster Demenz erlaubt werden, erklärten die Bischöfe heute in Bonn. ...>> Quelle: Radio Vatikan: http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=125690 ------------------------ Stellungnahme HUMANISTISCHEN UNION: http://www.verbaende.com/News.php4?m=45472 Bundesvorsitzender des HUMANISTISCHEN VERBANDES DEUTSCHLANDS (HVD) Dr. Horst Groschopp im Bonner Generalanzeiger: �Beim Thema Reichweitenbeschränkung sehe ich keine Kompromissmöglichkeit. Entweder der Patientenwille gilt oder er wird, von wem auch immer, eingeschränkt.� Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10028&detailid=294354 ------------------------- Andere Medien beschreiben die Bundestagsdebatte mit: �Keine klare Linie zu Patientenverfügungen�, siehe z. B.: http://www.mopo.de/2007/20070329/deutschland-welt/politik/bundestag_keine_klare_linie_zu_patientenverfuegungen.html GROSSE NACHFRAGE NACH LEITFÄDEN Bei der kontrovers geführten Gesetzesdebatte möchten Vorsorgewillige gern durchblicken, auf was heute in jedem Fall zu achten ist. Besonders gefragt sind zur Zeit deshalb die praxisorientierten Leitfäden zur Abfassung und zur Prüfung von Patientenverfügungen, wie sie seit einigen Jahren schon die Deutsche Hospizstiftung und aktuell der Humanistische Verband Deutschlands (unter: http://www.humanismus.de/downloads/10standardspv.pdf ) anbieten. ------------------------- Aus einen der Redaktion patientenverfuegung.de vorliegenden REDEBEITRAG in der heutigen Bundestagsdebatte von Michael KAUCH (FDP): << ... Mit der Finanzierung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung ist ein Anfang gemacht. Jetzt kommt es darauf an, dass wir auch in der Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften hier Akzente setzen. All diese Maßnahmen sind aber kein Gegensatz zu einer Politik für mehr Patientenautonomie. Beides gehört zusammen: das Angebot einer optimalen Versorgung an die Gesellschaft, aber eben auch die Freiheit des Einzelnen, bestimmte Behandlungen, die er nicht wünscht, auch ablehnen zu dürfen. Selbstbestimmung ist nämlich untrennbarer Teil der Menschenwürde. ...>> Vollständig hier: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=452 ----------------------------------------------------------------